Buchhaltungsübernahme & Einarbeitungszeit
Es macht mir sehr viel Spaß mich in neue Themengebiete und neue Wirtschaftszweige einzuarbeiten und ich habe keine Berührungsängste vor neuen Unternehmungen.
Am Anfang einer Geschäftsbeziehung möchte ich viel über Ihr Unternehmen, die Geschäftsfelder, die Abläufe und die Organisation in Ihrem Unternehmen in Erfahrung bringen. Die Größe Ihres Unternehmens ist dabei unerheblich.
Ein tiefer Einblick in Ihr Unternehmen ermöglicht es mir schnell komplexe und buchhalterisch schwierige Sachverhalte zu erkennen und Sie zu unterstützen, wenn Sie die Daten Ihres Unternehmens und der Geschäftsfelder ohne weiteren Zeitaufwand detaillierter in den Buchhaltungsdaten widerspiegeln möchten.
Ich verschaffe mir natürlich auch einen Überblick über das Belegwesen und über die bisherigen Verbuchungen der Buchhaltungsdaten. Dazu sichte ich die Belegordner und die Buchhaltungskonten.
Durch meine langjährige Berufserfahrung und der daraus entwickelten Routine in der Übernahme von Buchhaltungsaufträgen bin ich, je nach der Größe des Unternehmens, bereits nach kürzester Zeit in der Lage, die Organisation der Buchführung und die Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung zu übernehmen und weiterzuführen.
Zusammenarbeit mit Ihnen
Ihre persönlichen und unternehmerischen Anforderungen an Ihre Buchführung stehen bei mir grundsätzlich im Vordergrund.
Die Organisation Ihrer Buchhaltung sowie das Verbuchen der laufenden Geschäftsvorfälle erfolgt flexibel nach Ihren individuellen Anforderungen, je nachdem zu welchem Zweck Sie die Buchhaltungsdaten benötigen.
Wenn Sie die Buchhaltungsdaten z.B. auch für das Mahnwesen oder ein internes Controlling nutzen möchten, erfolgt die Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle detaillierter (d.h. auf mehr Konten des durch Sie oder Ihren Steuerberater vorgegebenen Kontenrahmens) als wenn Sie die Buchhaltungsdaten lediglich nur zur Erfüllung Ihrer unternehmerischen Verpflichtung gegenüber den Finanzämtern benötigen.
Gewissenhaftigkeit, Sorgfältigkeit & Ehrlichkeit
Die Vergabe der Verbuchung der Buchhaltungsdaten an einen Steuerberater, an einen angestellten sowie an einen selbständigen (Bilanz-)Buchhalter ist eine große Vertrauenssache.
Wenn die Personen, die die Buchhaltung erstellen, nicht gewissenhaft, sorgfältig und ehrlich arbeiten, bringt das letztendlich nur Ihnen erhebliche Nachteile, denn Sie stehen in der Haftung gegenüber den Finanzämtern und den Sozialversicherungsträgern.
Schreiben kann ich darüber natürlich viel, dass ich ehrlich, gewissenhaft und sorgfältig bin... Aber ob Sie es mir das einfach so glauben können - selbst wenn Sie mich bereits persönlich kennen würden?
Als Beweise für meine gewissenhafte, sorgfältige und ehrliche Arbeitsweise können zum einen meine langjährige Berufserfahrung als Buchhalterin in verschiedensten Wirtschaftszweigen dienen, aber auch mein Diplomzeugnis, meine bisherigen Arbeitszeugnisse und ein aktuelles amtliches Führungszeugnis. Diese Unterlagen übersende ich Ihnen auf Anfrage gerne in Kopie kurzfristig per E-Mail.
Für die meisten meiner Kunden verbuche ich die laufenden Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung seit über 8 Jahren. Betriebsprüfungen von Seiten der Finanzämter und der Bundesanstalt für Angestellte ergaben keine Beanstandungen meiner Arbeit.
Flexibilität & Einhaltung festgelegter Termine
Meine Arbeitszeitgestaltung richte ich immer nach den steuerlich feststehenden und unseren vereinbarten Terminen. Die Einhaltung dieser Termine hat für mich oberste Priorität.
In der Regel vereinbare ich mit Ihnen für die Übergabe Ihrer Geschäftsbelege feste Termine oder, wenn Sie es wünschen, Termine, an denen ich zu Ihnen ins Unternehmen komme um dort die laufenden Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung zu verbuchen.
Sollte bei Ihnen einmal ein Engpass entstehen, Sie kurzfristig Informationen benötigen oder Sie unsere vereinbarten Termine z.B. für die Belegübergabe nicht einhalten können, bin ich so flexibel auch mal Nachts, an Wochenenden und an Feiertagen zu arbeiten.
So gelingt es mir stets, meine Termine einzuhalten und sie müssen sich keine Sorgen machen, ob die Auswertungen rechtzeitig fertig werden.
Verschwiegenheit
Genauso wie ein Buchhalter, unerheblich ob selbständig oder angestellt, fachlich immer auf den neuesten Stand sein muss, so ist er auch immer zur Verschwiegenheit verpflichtet. Durch sein Aufgabengebiet hat er stets einen tiefen Einblick in Interna der Geschäftsleitung.
Ich kann Ihnen versichern, dass alles, was ich in Ihrem Unternehmen höre, sehe und lese, nicht an andere Personen weitergeben werde. In meinem Dienstleistungsvertrag bestätige ich Ihnen zu Ihrer Absicherung meine Verschwiegenheit schriftlich.
Fachwissen
Ich halte mich kontinuierlich über die neuesten steuerlichen Entwicklungen und Gesetzesänderungen auf dem Laufenden.
Branchenkenntnisse
In folgenden Branchen habe ich bisher Buchhaltungserfahrungen gesammelt:
- Apotheken
- Gastronomie
- Groß- und Einzelhandelsunternehmen
- Handwerksbetriebe
- Musiklabel
- Produzierendes Gewerbe
- Spedition
- Werbeagenturen
Eine Spezialisierung auf bestimmte Branchen kann und möchte ich nicht eingehen, da gerade diese breite Mischung meine Arbeit bereichert.
Wenn ich in eine neue Branche einsteige, informiere ich mich immer im Vorfeld über alle Besonderheiten, die es in dieser Branche zu beachten gibt. Sollte ich mich in einem Einzelfall einmal nicht in eine Branche einarbeiten können (weil ich z.B. über eine langfristigere Branchenerfahrung verfügen müsste), wäre ich so ehrlich und würde Sie bitten einen Kollegen mit dem Auftrag zu betrauen, der über die entsprechende Branchenerfahrung verfügt.
Arbeiten mit einer mir unbekannter Buchhaltungssoftware
Mein ganzes Wissen im Hinblick auf Buchhaltungssoftware habe ich mir im Laufe der Jahre selbst angeeignet und bin seit den Zeiten von MS-DOS (damals, als es noch kein Windows gab...) noch an keinem Programm gescheitert. Sollten Sie Ihre laufenden Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung mit einer mir noch unbekannten Buchhaltungssoftware verbuchen, arbeite ich mich schnell, selbständig und zielgerichtet in diese Software ein.
Vielleicht kann ich Sie von meiner „Furchtlosigkeit“ gegenüber unbekannter Software dadurch überzeugen, dass ich diese Website (fast!) alleine, ohne jegliche Vorkenntnisse in diesem Bereich, mit Hilfe einer amerikanischen Software erstellt habe.
Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater
In der heutigen Zeit mit den häufig wechselnden Auslegungen von Steuergesetzen, ist es für jeden Unternehmer ratsam den Jahresabschluss von einem Steuerberater erstellen und sich immer bei Steuerfragen durch diesen beraten zu lassen. Wenn Ihr Steuerberater es wünscht und Sie damit einverstanden sind, so übermittle ich ihm gerne entweder monatlich oder quartalsweise die Buchhaltungsdaten. So kann er sich kontinuierlich einen Überblick über Ihre derzeitige geschäftliche Situation verschaffen.
Partnerkanzlei
Bei der Erstellung von Jahresabschlüssen, Steuererklärungen und bei steuerlichen Fragen arbeite ich seit mehreren Jahren erfolgreich mit einer Berliner Steuerkanzlei zusammen. Ich kann die Daten für die Erstellung des Jahresabschlusses auf Wunsch gerne auch an diese Steuerkanzlei übersenden, sollten Sie noch keinen Steuerberater haben. Zwar ist die Steuerkanzlei in Berlin ansässig, aber die räumliche Distanz zwischen Berlin und Nürnberg war dank Internet, Telefon und Post noch nie ein Hindernis für eine sehr gute Zusammenarbeit und eine kompetente Beratung. Der Chef der Berliner Steuerkanzlei kommt auch des öfteren nach Nürnberg und würde Sie sicherlich in dieser Zeit besuchen, sollten Sie eine persönliche Beratung benötigen.
Ich hoffe sehr, dass ich Sie von meiner Integrität und von meiner Qualifikation als Buchhalterin überzeugen konnte. Wenn Sie meine schriftlichen Nachweise über meine Qualifikationen einsehen möchten, so senden Sie mir einfach eine E-Mail mit Ihrem Namen und Ihrer Firmenanschrift.
Über eine Zusammenarbeit mit Ihnen würde ich mich sehr freuen.